Kostenübernahme der Anti-Baby-Pille

Liebe Eltern und gesetzliche Betreuer,

 

ich wurde von Hausärzten und Eltern bezüglich der Kostenerstattung der Antibabypille angesprochen, sowohl in meiner Funktion als Beirat, als auch als Mitglied des Fördervereins. Viele Telefonate mit betroffenen Institutionen ergaben folgende Situation:

 

Die Verordnung der Antibabypille ist seit Jahren ab einem Lebensalter von 22 Jahren nur noch in wenigen Ausnahmefällen auf Kosten der Krankenkassen möglich. Leider besteht auch die Tatsache, dass begrenzte private Mittel der Frauen keine Ausnahme von dieser gesetzlichen Regelung darstellt. Dies wurde mir auf persönliche Nachfrage von Krankenkassen und Kassenärztlicher Vereinigung bestätigt.

 

Eine Nachfrage beim Bezirk Oberbayern zeigt jetzt eine gangbare, einfache Lösung auf:

Voraussetzung ist eine Verordnung der Pille durch Hausarzt oder Gynäkologen auf Privatrezept.

Das Rezept wird in der Apotheke eingelöst, die Kosten werden von der Apotheke automatisch auf dem Privatrezept vermerkt und mit Stempel bestätigt.

Dieses gestempelte Privatrezept kann nun dem Bezirk zur unbürokratischen Kostenerstattung eingereicht werden. Bei Rückfragen helfen die Wohngruppen.

 

Ich möchte betonen, daß dieses Verfahren vom Bezirk bisher nur eine mündliche Bestätigung ohne schriftlichen Bescheid erfuhr, möchte Ihnen und Ihren Betreuten aber die Möglichkeit zeitnah zur Kenntnis bringen!

 

Bei neuen Entwicklungen werde ich Sie gerne informieren!

 

Ihr

Armin Posch

Beiratsvorsitzender an der Stiftung Attl