Richtig spenden – für Angehörige und gesetzliche Betreuer*innen
Spenden sind in der Stiftung Attl herzlich willkommen. Allerdings untersagt der Artikel § 8 Abs. 1 und 4 PfleWoqG eine Vorteilsannahme in Form von Angehörigenspenden. Deswegen sollten Angehörige und gesetzliche Betreuer*innen beim Spenden Folgendes beachten:
- Spenden Sie an die Förderstiftung
- Spenden Sie an den Förderverein
- Vereinbaren Sie mit der Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen – Qualitätsentwicklung und Aufsicht (FQA) des Landratsamtes Rosenheim einen Pauschalhöchstbetrag. Liegt vor der Spende eine schriftliche Genehmigung vor, hat auch der Gesetzgeber nichts dagegen.
Weitere Informationen finden Sie im Flyer Richtig Spenden.