Förderstiftung

Die Förderstiftung setzt sich dafür ein, Zuwendungen oder Initiativen zu bündeln und mit diesen unmittelbar die Arbeit der Stiftung Attl bzw. die von ihr betreuten Personen zu unterstützen. Sie bietet auch die treuhänderische Verwaltung von unselbständigen gemeinnützigen Stiftungen an, deren Zwecke mit dem Auftrag der Förderstiftung übereinstimmen.

Die Zuweisung von Stiftungsmitteln an Einzelpersonen, die von der Stiftung Attl betreut werden, ist satzungsgemäß ausgeschlossen. Spenden, die mit einer Zweckbindung an Einzelpersonen gekoppelt sind, dürfen nicht angenommen werden. Die Förderstiftung der STIFTUNG ATTL ist als öffentliche Stiftung des bürgerlichen Rechts anerkannt. Über die Verwendung der Stiftungsmittel entscheidet ein eigener Stiftungsvorstand. Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel wird von der Stiftungsaufsicht der Regierung von Oberbayern überwacht.

Vorstand

Peter Schwertberger

Vorstand

Friedrich Seipel

Vorstand

E-Mail: peter.schwertberger@t-online.de

Telefon: 080 51 / 6 18 64
E-Mail: seipel-prien@t-online.de

Kontakt in der Stiftung:

Ursula Spötzl

Telefon: 08071 102 566

Flyer der Förderstiftung

Spenden

Konto Sparkasse Wasserburg / Zweigstelle Rott

Sparkasse Wasserburg / Zweigstelle Rott
IBAN DE54 7115 2680 0000 3348 70
BIC BYLADE M 1WSB

Zuwendungen an die Förderstiftung, die an Einzelpersonen gebunden sind, darf die Förderstiftung aus rechtlichen Gründen nicht annehmen!

Die Förderstiftung der STIFTUNG ATTL ist als öffentliche Stiftung bürgerlichen Rechts anerkannt und damit berechtigt, Spendenquittungen auszustellen.

Sie wird durch die Stiftungsaufsicht an der Regierung von Oberbayern und die Finanzbehörde überwacht.

Für jede Spende über 300 Euro stellt die Förderstiftung auf Wunsch eine Bestätigung zur Vorlage beim Finanzamt aus. Für Spenden bis 300 Euro genügt der Einzahlungsbeleg.

Satzung des Förderstiftung