Förderstiftung

Die Förderstiftung bietet Angehörigen unkompliziert die Möglichkeit, nach ihrem freien Belieben zu spenden.
Zudem nimmt sie Spenden von allen Personen entgegen, welche die Arbeit der Förderstiftung unterstützen wollen.

Diese Spenden werden gemäß ihrem Verwendungszweck eingesetzt oder kommen der Arbeit der Stiftung Attl bzw. der von ihr betreuten Wohngruppen und Projekten zugute.
Außerdem bietet die Förderstiftung eine treuhänderische Verwaltung von unselbständigen gemeinnützigen Stiftungen an, deren Zwecke mit dem Auftrag der Förderstiftung übereinstimmen.

Die Zuweisung von Stiftungsmitteln an Einzelpersonen, die von der Stiftung Attl betreut werden, ist satzungsgemäß ausgeschlossen. Spenden, die mit einer Zweckbindung an Einzelpersonen gekoppelt sind, dürfen nicht angenommen werden.

Die Förderstiftung der STIFTUNG ATTL ist als öffentliche Stiftung des bürgerlichen Rechts anerkannt. Über die Verwendung der Stiftungsmittel entscheidet ein eigener Stiftungsvorstand.
Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel wird von der Stiftungsaufsicht der Regierung von Oberbayern überwacht.

Vorstand

Peter Schwertberger

Vorstand

E-Mail: peter.schwertberger@t-online.de

Friedrich Seipel

Vorstand

Telefon: 080 51 / 6 18 64
E-Mail: seipel-prien@t-online.de

Ursula Spötzl

Telefon: 080 71/ 102 566
E-Mail: ursula.spoetzl@stiftung.attl.de

Flyer der Förderstiftung

Spenden

Konto Sparkasse Wasserburg / Zweigstelle Rott Empfängername:
Förderstift. d. Stiftung Attl
Sparkasse Wasserburg / Zweigstelle Rott IBAN DE54 7115 2680 0000 3348 70 BIC BYLADE M 1WSB

Für jede Spende über 300 Euro stellt die Förderstiftung auf Wunsch eine Bestätigung zur Vorlage beim Finanzamt aus. Für Spenden bis 300 Euro genügt der Einzahlungsbeleg.

Satzung des Förderstiftung