Satzung

Die Stiftung Attl ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts

Präambel
In den Jahren 1873 / 1874 errichtete der Orden der Barmherzigen Brüder die Pflegeanstalt Attl in der Rechtsform einer weltlichen Stiftung, zu deren Entstehen mit Entschließung des Königlichen Staatsministeriums des Innern vom 22. November 1873 (Nr. 14265) die staatliche Genehmigung erteilt worden ist.

In den seither vergangenen mehr als einhundert Jahren hatte die Anstalt ein wechselhaftes Geschick. Der Orden der Barmherzigen Brüder hat durch seinen selbstlosen Einsatz den Bestand der Stiftung ungeschmälert erhalten. Es liegt nach wie vor im hohen Interesse unserer Gesellschaft, behinderten Menschen Ausbildung, Arbeit und Wohnen anbieten zu können.

Der Orden der Barmherzigen Brüder war personalmäßig nicht mehr in der Lage den Anstaltsbetrieb zu besorgen und gab daher 1970 die Verwaltung an den Kath. Caritasverband für die Erzdiözese München und Freising ab.

Rechtliche und organisatorische Änderungen im Laufe der Jahre gaben Anlass, die Satzung in der vorliegenden Form neu zu fassen.