Vorstand und Förderstiftung informieren

Bei der jährlichen Informationsveranstaltung für Angehörige und Betreuer gab Vorstand Jonas Glonnegger einen Überblick über die Arbeit der Stiftung Attl im vergangenen Jahr. Besonders ging er auf das neue Bundesteilhabegesetz (BTHG) ein. Für Diskussionen sorgte die neue, frühzeitige Urlaubsplanung, die Jonas Glonnegger aber erklären konnte.

Eine erste Auswirkung des BTHG ist die Abrechnungsweise des Bezirk. Künftig werden die Gelder direkt an die Angehörigen oder gesetzlichen Betreuer ausgezahlt. Bislang rechnet die Stiftung Attl mit dem zuständigen Bezirk ab, künftig soll die Stiftung Attl mit den gesetzlichen Betreuern abrechnen. Dies stellt allerdings nicht nur die Einrichtung vor einen immensen Verwaltungsaufwand. Auch auf die Betreuer und den Bezirk kommen neue Aufgaben hinzu.

Vollmachten zur Abrechnungen mit dem Bezirk verschickt

Die Stiftung Attl bietet allen Betreuern an, weiterhin direkt mit dem Bezirk abzurechnen. Die Einverständniserklärungen dazu wurden bereits versandt. Dabei kann jeder Betreuer selbst entscheiden, für welche Abrechnungen er die Stiftung Attl bevollmächtigt. Für die Stiftung Attl ist es eine Erleichterung, wenn die Vollmacht erteilt wird. Weitere Informationen erteilt die Betreutensachbearbeitung in der Stiftung Attl.

Es werden sich auch die Vorgehensweisen in der Verhandlung über den Leistungsanspruch und die Leistung für die Betroffenen ändern. Bislang hat die Stiftung Attl dies mit dem Kostenträger verhandelt. Künftig soll dies durch die Menschen mit Behinderung selbst, bzw. die gesetzlichen Betreuer erfolgen. Soweit wie möglich wird die Stiftung Attl auch in Zukunft Unterstützung bei den Leistungsverhandlungen für den einzelnen Menschen anbieten.

Neue Regelungen für Urlaubsplanung

Außerdem erklärte Jonas Glonnegger die neue Urlaubsplanung der Beschäftigten in den Inntal-Werkstätten. Da die Beschäftigung in einer Werkstätte über das Sozialgesetzbuch abgerechnet wird, kann man den Urlaubsanspruch nicht – wie es sonst bei Arbeitnehmern auf dem ersten Arbeitsmarkt üblich ist – mit ins neue Jahr nehmen. Dies führte in den vergangenen Jahren dazu, dass im Dezember noch überdurchschnittlich viele Beschäftigte ihren Urlaub nehmen mussten, damit der Anspruch nicht verfällt.

Daher sind die Betreuten jetzt angehalten, ihren Urlaub schon am Jahresanfang einzutragen. Auch dies ist in vielen Firmen so üblich. Falls es dann doch zu Verschiebungen von Urlaubszeiten kommen sollte, bittet der Vorstand, dies so früh wie möglich in den einzelnen Abteilungen anzumelden. In der Regel sollte dies möglich sein.