Als gemeinnützige Stiftung des bürgerlichen Rechts ist die Stiftung Attl von der Erbschaftsteuer befreit. So leistet die Stiftung Attl einen wichtigen Beitrag für die Gesellschaft. Natürlich rechnet sie mit dem Kostenträger ab. Allerdings werden viele Leistungen, die unsere Einrichtung bereits gegenwärtig erbringt, nicht vom staatlichen Kostenträger übernommen.
Ein dauerhaftes Wirtschaften auf dem gewohnt hohen Niveau ist ohne Spenden schon jetzt nicht mehr möglich. Mit Erbschaften, die auch unter den Bereich Spenden fallen, hat die Stiftung Attl in der Vergangenheit vor allem wichtige Bauvorhaben realisiert, darunter das Jugendwohnen in Pfaffing.
Mit einem Testament, in dem Sie die Stiftung Attl bedenken, gestalten Sie eine menschliche Zukunft für Menschen mit geistiger Behinderung.