Von den Eltern und ihren Zusammenschlüssen entwickelt, vom Bundesgerichtshof bestätigt und von den Sozialämtern inzwischen respektiert: Ein Behindertentestament gibt den Eltern die Möglichkeit, in einer besonderen Weise auch das behinderte Kind wirksam und zu seinem Nutzen erben zu lassen. Mit einem Behindertentestament kann man einem Menschen mit Behinderung einen echten Vorteil beim Erbe ermöglichen. Ohne diese Vorkehrung geht in der Regel das gesamte Erbe an den Kostenträger.
Über ein Behindertentestament kann dafür Sorge getragen werden, dass der Erbe mit Behinderung aus der Erbschaft einzelne Zuwendungen erhalten wird, beispielsweise für Urlaube oder Hobbies, die dem Zugriff des Sozialleistungsträgers entzogen sind. Behindertentestamente sind individuell zu gestalten, da die familiären und finanziellen Voraussetzungen stets unterschiedlich sind. Daher gibt es keine Patentlösungen oder Muster-Testamente.
Regelung über Vor- und Nacherbschaft
Eine häufige Gestaltungsmöglichkeit beim Behindertentestament ist die, dass der Erbe mit Behinderung als Vorerbe eingesetzt wird, für den der Anteil am Nachlass etwas über dem gesetzlichen Pflichtteil liegt. Dem Vorerben stehen die Erträge aus dem Nachlass zu, wie zum Beispiel Zinsen. Als Nacherben kann man weitere Familienmitglieder einsetzen, zum Beispiel einen Bruder.
Desweiteren wird ein Testamentsvollstrecker eingesetzt. Dies kann kann ein naher Angehöriger sein, allerdings nicht der gesetzliche Betreuer. Der Testamentsvollstrecker verwaltet den Nachlass für den Vorerben. Er kann dem Vorerben immer wieder so viel Ertrag überlassen, dass dieser seine Vermögensfreigrenze nicht übersteigt.
Somit ist einerseits der Nachlass geschützt, und andererseits kommt dem behinderten Erben Geld aus dem Nachlass zu, ohne dass der Sozialleistungsträger Zugriff auf dieses Vermögen hat.
Rechtsberatung einholen
Behindertentestamente sind juristisch sehr komplex. Da jeder Erbfall anders ist, muss auch die jeweilige Gestaltung des Testamentes am Einzelfall orientiert werden. Zwar gibt es mittlerweile einige Grundsatzurteile. Trozudem ist es ratsam, einen Rechtsanwalt in Anspruch zu nehmen, der sich auf diesem Bereich spezialisiert hat. Außerdem sollte man das Testament dann durch einen Notar beurkunden lassen.
Weitere Informationen finden Sie beim Familienratgeber der Aktion Mensch oder beim Verband körper- und mehrfachbehinderter Menschen (bkvm)