Bedarfsermittlung nach dem Bundesteilhabegesetz

Der Beiratsvorsitzende Armin Posch nahm Ende Juni 2019 am 2. Angehörigentag des „Beirats der Angehörigen im CBP (Caritasbehindertenhilfe und Psychiatrie) e.V.“ in Würzburg teil mit dem Thema „Reform des Betreuungsrechts und Vorbereitung auf die Bedarfsermittlung nach dem Bundesteilhabegesetz“. Die CBP und deren Angehörigenbeirat sind bundesweit organisiert.

Der Tenor der Veranstaltung lautet: Möglichst viele Eltern sollten bundesweit mit Unterstützung der Wohneinrichtungen die Vertretung der Ansprüche und Rechte ihrer behinderten Angehörigen (mit)übernehmen und gegenüber den Kostenträgern wahrnehmen. Für die meisten Betreuten der Stiftung Attl ist dies der Bezirk Oberbayern. Nur so kann ein ausreichender Nachdruck bei den Kostenträgern entstehen, um möglichst positive Auswirkungen des BTHG im Sinne der Betroffenen zu bewirken.

Denn die Auswirkungen des neuen Gesetzes sind noch nicht absehbar.

Die CBP und ihr Beirat hilft interessierten Eltern und gesetzlichen Betreuern durch  schriftliche Vorlagen wie der kostenpflichtigen Broschüre „Das Bundesteilhabegesetz – Vorbereitung auf die Bedarfsermittlung“ und der Vermittlung von Kursen bei der  Bedarfsermittlun. Jeder kann sich kostenlos auf der Website der CBP informieren.

Bei Fragen oder Beratungsbedarf wenden Sie sich bitte an die Betreutensachbearbeitung der Stiftung oder den Ansprechpartnern beim CBP:

– Gerold Abrahamczik, Sprecher des bundesweiten „Beirates der Angehörigen im CBP e.V.“, E-Mail: beratung@abrahamczik.info

– Frau Josefa Schalk, Bayerische Vertreterin des  „Beirates der Angehörigen im CBP e.V.“, E-Mail: josefa@martin-schalk.de

 

Armin Posch

Vorsitzender des Beirats an der Stiftung Attl