Wahl zum Beirat an der Stiftung am 30. November

Aller vier Jahre wählen Eltern, Angehörige und den Bewohnern nahe stehende Personen aus ihrem Kreis zehn Mitglieder in den Beirat der Stiftung Attl, der mehrmals im Jahr zusammentrifft. Für jeden in der Stiftung Attl lebenden Menschen mit Behinderung ist jeweils nur eine Person wahlberechtigt.
Am 30. November findet wieder die Wahl zum Beirat an der Stiftung statt.
Postalisch werden alle Angehörigen und Betreuer noch im September über die Ablauf der Wahl informiert. Erst dann können die Wahlberechtigten Vorschläge für die Mitglieder eines neuen Beirats machen.

Vorschläge bis Ende Oktober

Bis Ende Oktober nimmt der Wahlausschuss, bestehend aus Ludwig Bayer, Vorstandsassistentin Brigitte Bleicher und Vorstand Jonas Glonnegger, Vorschläge entgegen. Jeder Wahlberechtigte kann bis zu zehn Vorschläge machen. Bisher hat den Vorsitz des Beirats an der Stiftung Armin Posch inne. Aus dem bestehenden Gremium scheiden Alfred Eiblmaier und Ludwig Bayer aus – sie wollen sich aus persönlichen Gründen nicht mehr zur Wahl stellen.
Am Wahltag findet in einer gleicher, geheimer und unmittelbarer Wahl die Abstimmung statt.
Der neue Beirat trifft sich dann zu einer ersten Sitzung, bei dem die Mitglieder einen Vorsitzenden aus ihrer Mitte wählen.

Wichtiges Gremium in der Stiftungsarbeit

Im Beirat an der Stiftung vertreten Angehörige die Interessen der betreuten Menschen in der Einrichtung. In dieser Funktion arbeiten sie eng mit dem Heimbeirat und dem Werkstattrat zusammen.
Die Leitung der Stiftung Attl legt besonderen Wert darauf, den Beirat bei seinen Aufgaben mit all ihren Möglichkeiten zu unterstützen. Sie informiert ihn bei wichtigen Angelegenheiten, geplanten Veränderungen und bearbeitet seine Anfragen und Anträge.