Weitere Möglichkeiten – Vermächtnis und Schenkung

Sie können die Stiftung Attl nicht nur bedenken, wenn Sie diese als Erbin in Ihrem Testament einsetzen. Weitere Möglichkeiten sind ein Vermächtnis oder eine Schenkung. Eine Sonderform gilt für Angehörige von Menschen, die in der Stiftung betreut werden.

Vermächtnis

Mit einem Vermächtnis können Sie einzelne Nachlassgegenstände oder einen Geldbetrag zuwenden. Ein Vermächtnis können Sie an bestimmte Personen oder Organisationen aussprechen. Jemand, der mit einem Vermächtnis bedacht wird, hat Anspruch auf die Übertragung des Gegenstands oder auf die Zahlung des Geldbetrags aus dem Nachlass. In diesem Fall wird man nicht Erbin.

Die Schenkung

Ein anderer Weg der Vorsorge ist das Verschenken von Vermögen in jeglicher Form (zum Beispiel Immobilien oder Aktien). Durch frühzeitige Schenkungen können Sie Ihren Erben eventuell steuerliche Nachteile ersparen. Allerdings werden auch für Schenkungen Steuern erhoben. Die geltenden Freibeträge können jedoch alle zehn Jahre einmal voll ausgeschöpft werden. Schenkungen, die innerhalb von zehn Jahren vor dem Erbfall getätigt wurden, werden anteilig dem Erbe zugerechnet. Schenkungen an eine gemeinnützige Organisation wie der Stiftung Attl sind von der Schenkungsteuer befreit.

Sonderfall: Schenkung von Angehörigen

Der Gesetzgeber hat es geregelt, dass Angehörige von Menschen, die in der Stiftung Attl betreut werden, der Einrichtung nichts spenden oder schenken dürfen. Für diesen Fall gibt es die Förderstiftung der Stiftung Attl.