Informationen zur Ausgangssperre

In vielen europäischen Ländern wie Italien oder Frankreich herrscht schon seit Tagen eine Ausgangssperre. Auch in Bayern tritt sie ab 21.03.2020 um 0 Uhr in Kraft. Im Folgenden finden Sie einen Überblick darüber, was während dieser Zeit erlaubt und was verboten ist.

Was genau ist eine Ausgangssperre?

Unter einer Ausgangssperre versteht man das Verbot, bestimmte Straßen oder Plätze zu betreten. Auch ein Ausgehverbot fällt darunter. Das bedeutet, dass das eigene Haus oder die eigene Wohnung nicht mehr verlassen werden darf.

Gibt es Ausnahmen von der Ausgangssperre?

Ja! Für sogenannte Schlüsselpersonen gibt es regelmäßig Ausnahmen von der Ausgangssperre. In der Regel bedeutet das für die Bürger, dass sie ihr Zuhause nur noch für wichtige Erledigungen, für den Weg zur Arbeit oder einem Arztbesuch verlassen dürfen. Auch das Betreuen Hilfsbedürftiger und Verwandter bleibt gestattet.

Darf man während einer Ausgangssperre einkaufen gehen?

Wichtige Erledigungen für den Bedarf des täglichen Lebens, Lebensmitteleinkäufe, sowie Besuche von Filialen der Deutschen Post und der Banken, Apothekengänge oder die Fahrt zur Tankstelle sind erlaubt. Auch Arzt- und Klinikbesuche sind nach wie vor erlaubt. In den Wohngruppen erledigen die Mitarbeiter die Versorgungsgänge. Bewohner dürfen aber zum Arzt.
Geschäfte und Einrichtungen müssen am Wohnort aufgesucht werden. Man darf nur dann in den Nachbarort fahren, wenn es an ihrem eigenen Wohnort keine entsprechenden Läden oder Einrichtungen gibt.

Wie verhält es sich mit der Fahrt zur Arbeit?

Sollte der eigene Job nicht im Homeoffice erledigt werden können, sind Hin- und Rückfahrt zur Arbeit mit einer entsprechenden Bescheinigung des Arbeitgebers erlaubt. Die Menschen dürfen ihre Wohnungen oder Häuser nun nicht mehr „ohne triftigen Grund“ verlassen. Erlaubt sind unter anderem noch:
Hin- und Rückweg zur Arbeitsstätte mit Bescheinigung des Arbeitgebers, Einkäufe, Apotheken- und Arztbesuche, Tanken, Bargeldabheben, Lieferverkehr, Hilfeleistungen für Bedürftige sowie die dringende Versorgung von Haustieren.
Die Mitarbeiter der Stiftung haben alle einen Berechtigungsschein bzw. können ihn sich im Sharepoint abrufen.

Wo ist Luft schnappen noch erlaubt?

Privatgärten, eigene Terrassen und Balkone dürfen genutzt werden. Wichtig ist aber, dabei so wenig nahen Kontakt zu anderen Menschen zu haben wie möglich. Wohngruppen dürfen noch kleinere Spazierengänge in der Nähe unternehmen.

Darf ich mein Kind oder meinen Betreuten in der Stiftung Attl noch besuchen?

Besuche dürfen leider vorerst nicht mehr stattfinden.

Natürlich dürfen Sie Ihr Kind oder Ihren Betreuten nach Absprache abholen. Die Betreuung erfolgt dann aber bis zum 19. April bei Ihnen zuhause. Außerdem kann die Stiftung Attl leider momentan nicht ausschließen, dass sich dieser Termin noch weit nach hinten verlagern könnte.

Muss der Hund alleine Gassi gehen?

Auch in Zeiten einer Ausgangssperre dürfen Hundebesitzer mit ihrem Vierbeiner Gassirunden drehen, sofern beim Hundeführer kein Verdacht auf eine Infektion mit SARS-Cov-2 vorliegt. Allerdings ist es auch ihnen nicht gestattet, sich allzu weit von ihrer Wohnung zu entfernen. Sollte es nötig sein, sind auch Veterinärbesuche mit dem Haustier erlaubt.
Für Katzen gilt die Ausgangssperre übrigens nicht. Sie dürfen sich draußen frei bewegen.

Sind Stallbesuche noch erlaubt?

Die Tiere des Attler Hofs werden von den Mitarbeitern gut versorgt. Das Besuchen des Attler Hofs sollte während der Ausgangssperre vermieden werden.

Wie lange gilt die Ausgangssperre?

Die Ausgangssperre gilt vorerst bis zum 4. April 2020.