Besuchsregelungen ab dem 11. Mai

Die Coronakrise erlaubt keine Begegnungen von Menschen in gewohnter Weise. Angehörige und Betreuer erleben dies insbesondere daran, dass ihnen keine Besuche in der Stiftung Attl erlaubt waren.

Nun sind mit der vierten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (Stand: 05.05.2020) ab 11. Mai die Ausgangsbeschränkungen gelockert.

Nach wie vor besteht nach §4 Absatz 1 Satz 3 ein Besuchsverbot in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen.

Nach Absatz 2 kann aber unter ganz bestimmten Voraussetzungen ein Besuch möglich sein.

Demnach darf jeder Bewohner einmal täglich von einer Person aus dem Kreis der Familienangehörigen, bei Minderjährigen von den Eltern oder Sorgeberechtigten gemeinsam während einer festen Besuchszeit besucht werden. Alle Besucher müssen namentlich registriert sein.

Für die Besucher gelten eine Maskenpflicht und das Gebot, nach Möglichkeit einen Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten.

Gemäß der Anordnung sieht unser Schutz- und Hygienekonzept folgendes vor:

  • Der Besuch findet im Freien statt.
  • Sie dürfen nur mit einer weiteren Person, die mit Ihnen im Haushalt lebt, kommen.
  • Sie alle sind nicht wissentlich mit Corvid-19 infiziert.
  • Sie alle haben in den letzten 48 h vor dem Besuch keine Erkältungssymptome gehabt.
  • Sie alle haben in den letzten 14 Tagen keinen Kontakt mit einer positiv getesteten Person gehabt.
  • Sie vermeiden jeden Körperkontakt und halten einen Abstand von wenigstens 1,5 Metern ein.
  • Sie tragen eine FFP2-Maske, denn dann ist eine kurzzeitige Unterschreitung des Abstands oder wenn Ihr Angehöriger keine Mund-Nasen-Schutz trägt, weniger kritisch.
  • Besuche können einmal pro Woche für maximal zwei Stunden stattfinden.
  • Sie melden den Besuch mindestens einen Tag vorher in der Wohngruppe an und stimmen den Besuchstermin ab. Damit vermeiden wir, dass alle Angehörigen gleichzeitig kommen und Ansammlungen von Menschen entstehen.
  • Die Wohngruppe dürfen Sie keinesfalls betreten, Sie nehmen Ihre Angehörigen an der Eingangstüre in Empfang und bringen sie dort wieder hin.
  • Sie füllen bei jedem Besuch eine von uns vorgelegte Bestätigung aus, sich an diese Regeln zu halten und unterschreiben diese.