Fallmanagement beantragen

Was tun nach der Schulzeit, wenn nicht gleich ein geeigneter Platz im Wohnen oder im zweiten Lebensbereich für das Kind gefunden wird? Margot Niedermeier vom Beirat an der Stiftung erlebte in der eigenen Familie, wie ein Fallmanagement in dieser Übergangszeit helfen kann. „Traut’s euch dranzubleiben“, ermutigte sie in der Beiratssitzung vom 16. Oktober 2020 die anderen Eltern. Ihr Fazit: Sobald sich die Erziehungsberechtigten oder Betreuer aktiv an der Suche nach einem neuen Platz beteiligen, erreichen sie mehr beim Kostenträger, als dies die Stiftung allein vermag. Eine Tür, die Eltern aufstoßen können, ist dabei das Fallmanagement. Der Vorteil: Ein Mitarbeiter hat den Überblick und dient als Ansprechpartner für alle Stellen in der Übergangszeit.

Die Mitglieder des Beirats bieten Eltern ihre Unterstützung an, die ein Fallmanagement beantragen wollen. Auch Beiratsmitglied Irene Oberst weiß, wovon sie spricht: „Wir Eltern sind keine Bittsteller, sondern fordern nur das Recht für unsere Kinder ein.“