Bei seiner letzten Sitzung am 16. Oktober 2020 kam das Landespflegeld zur Sprache. Diese Zahlung in Höhe von 1000 Euro, die Anfang Oktober überwiesen worden ist, steht jedem in der Eingliederungshilfe zu. Auch eine Verwendung muss nicht nachgewiesen werden. Allerdings darf das Vermögen Ihres Angehörigen oder Betreuten – solange er oder sie Grundsicherung erhält – insgesamt 5000 Euro nicht überscheiten.
Daher der Tipp vom Beirat: Schauen Sie auf das Konto!
Newsletter vom 17.11.2020: Infos vom Beirat zum Schonvermögen