Aktuelle Besucherregelungen der Stiftung Attl
Folgende Regelungen beziehen sich auf den Besuch im Privatzimmer eines Bewohners. Draußen im Freien gelten die allgemeinen Kontaktbestimmungen der Bayerischen Staatsregierung:
- Jede Bewohnerin beziehungsweise jeder Bewohner darf höchstens eine Besucherin beziehungsweise einen Besucher pro Tag empfangen. Dies gilt auch für Eltern.
- Als Besucherin beziehungsweise Besucher wird nur zugelassen, wer einen aktuellen negativen Coronatest nachweisen kann (PCR- oder Schnelltest). Dieser darf nicht älter als 72 Stunden sein.
- Das Betreten der Wohngruppen ist nur mit einem gültigen Test erlaubt. Ohne Test finden die Besuche draußen statt.
- Das Betreten der Einrichtungen durch Besucherinnen und Besucher ist nur mit einer FFP2-Maske erlaubt.
Folgende Regelungen gelten für Heimfahrten
- Übergabe und Erläuterung der Selbsterklärung – Unterschrift/en einholenSollte der/die Bewohner/in durch einen Fahrdienst abgeholt werden, muss die Selbsterklärung vorab an die Betreuer übermittelt werden (Post, Mail, Fax) und vor der Abholung unterschrieben vorliegen.
- Übergabe des Dokumentationsblattes zur TemperaturkontrolleHinweis auf Infektionsrisiko, Hygienemaßnahmen und Minimierung der Kontaktpersonen und Übergabe der „Verhaltensregeln“.
- Hinweis auf Informationspflicht bei Krankheitssymptomen(Ambulanz der Stiftung Attl – Tel. 08071 102-511)Hinweis, dass bei bestehenden Krankheitssymptomen keine Rückkehrmöglichkeit in die Stiftung Attl besteht und erst eine Abklärung der Erkrankung erfolgen muss.
Bei Rückkehr:
- Die Rückkehr erfolgt zum vereinbarten Zeitraum außerhalb der Wohngruppe (das Betretungsverbot besteht laut Allgemeinverfügung weiterhin).
- Unmittelbar bei Rückkehr (in Anwesenheit der Angehörigen) erfolgt eine Temperatur-kontrolle durch die Gruppenmitarbeiter/innen.
- Bei einer Temperatur ab 37,5 Grad Celsius muss die Aufnahme in die Wohngruppe verweigert werden.
- Die Abklärung der erhöhten Temperatur und der Ausschluss einer möglichen CoV-19-Infektion liegt in der Verantwortung der Angehörigen.
- Für weitere Unterstützung ist der pädagogische Bereitschaftsdienst der Stiftung Attl unter der Kurzwahl 90001 erreichbar.
Folgende Regelungen gelten für Rückkehrer, die eine längere Zeit zuhause verbracht haben (wird gerade überarbeitet):
- Aktuelle Selbsterklärung der aufzunehmenden Person
- Aktuelle Selbsterklärung der Personen die mit in der aufzunehmenden Person in häuslicher Gemeinschaft leben
- Ärztliches Attest, das die Symptomfreiheit der aufzunehmenden Person während der letzten 14 Tage vor Aufnahme bestätigt
- Bestätigung einer freiwilligen 14-tägige Quarantäneähnliche Lebensweise des Aufzunehmenden und der Haushaltsangehörigen
- Aktuell negativ beschiedener PCR-Test nicht älter als 2 Tage. Sollte der Hausarzt den Test nicht durchführen, kann das Gesundheitsamt einen Test genehmigen