Aktuelle Besucherregelungen der Stiftung Attl

Folgende Regelungen beziehen sich auf den Besuch im Privatzimmer eines Bewohners. Draußen im Freien gelten die allgemeinen Kontaktbestimmungen der Bayerischen Staatsregierung:

  • Jede Bewohnerin beziehungsweise jeder Bewohner darf höchstens eine Besucherin beziehungsweise einen Besucher pro Tag empfangen. Dies gilt auch für Eltern.
  • Als Besucherin beziehungsweise Besucher wird nur zugelassen, wer einen aktuellen negativen Coronatest nachweisen kann (PCR- oder Schnelltest). Dieser darf nicht älter als 72 Stunden sein.
  • Das Betreten der Wohngruppen ist nur mit einem gültigen Test erlaubt. Ohne Test finden die Besuche draußen statt.
  • Das Betreten der Einrichtungen durch Besucherinnen und Besucher ist nur mit einer FFP2-Maske erlaubt.

Folgende Regelungen gelten für Heimfahrten

  • Übergabe und Erläuterung der Selbsterklärung – Unterschrift/en einholenSollte der/die Bewohner/in durch einen Fahrdienst abgeholt werden, muss die Selbsterklärung vorab an die Betreuer übermittelt werden (Post, Mail, Fax) und vor der Abholung unterschrieben vorliegen.
  • Übergabe des Dokumentationsblattes zur TemperaturkontrolleHinweis auf Infektionsrisiko, Hygienemaßnahmen und Minimierung der Kontaktpersonen und Übergabe der „Verhaltensregeln“.
  • Hinweis auf Informationspflicht bei Krankheitssymptomen(Ambulanz der Stiftung Attl – Tel. 08071 102-511)Hinweis, dass bei bestehenden Krankheitssymptomen keine Rückkehrmöglichkeit in die Stiftung Attl besteht und erst eine Abklärung der Erkrankung erfolgen muss.

Bei Rückkehr:

  • Die Rückkehr erfolgt zum vereinbarten Zeitraum außerhalb der Wohngruppe (das Betretungsverbot besteht laut Allgemeinverfügung weiterhin).
  • Unmittelbar bei Rückkehr (in Anwesenheit der Angehörigen) erfolgt eine Temperatur-kontrolle durch die Gruppenmitarbeiter/innen.
  • Bei einer Temperatur ab 37,5 Grad Celsius muss die Aufnahme in die Wohngruppe verweigert werden.
  • Die Abklärung der erhöhten Temperatur und der Ausschluss einer möglichen CoV-19-Infektion liegt in der Verantwortung der Angehörigen.
  • Für weitere Unterstützung ist der pädagogische Bereitschaftsdienst der Stiftung Attl unter der Kurzwahl 90001 erreichbar.

Folgende Regelungen gelten für Rückkehrer, die eine längere Zeit zuhause verbracht haben (wird gerade überarbeitet):

  • Aktuelle Selbsterklärung der aufzunehmenden Person
  • Aktuelle Selbsterklärung der Personen die mit in der aufzunehmenden Person in häuslicher Gemeinschaft leben
  • Ärztliches Attest, das die Symptomfreiheit der aufzunehmenden Person während der letzten 14 Tage vor Aufnahme bestätigt
  • Bestätigung einer freiwilligen 14-tägige Quarantäneähnliche Lebensweise des Aufzunehmenden und der Haushaltsangehörigen
  • Aktuell negativ beschiedener PCR-Test nicht älter als 2 Tage. Sollte der Hausarzt den Test nicht durchführen, kann das Gesundheitsamt einen Test genehmigen