Notarin Dr. Gabriele Bartsch stellte Behindertentestament vor

Nach der Beiratswahl am 17. November 2023 erläuterte die Wasserburger Notarin Dr. Gabriele Bartsch das sogenannte „Behindertentestament“. Knapp 70 Interessierte waren zu ihrem Vortrag gekommen. Zwar ist diese Testamentsform von den Sozialämtern mittlerweile anerkannt und schützt das Vermögen in der Regel vor dem Zugriff des Staates. Die Notarin stellte aber immer wieder klar, dass es beim Behindertentestament kaum ein Standardschema gibt, sondern viele Einzelfragen, die man genau bedenken sollte.

Anhand eines Beispieltestaments erläuterte Dr. Gabriele Bartsch die Prinzipien von Vorund Nacherbschaft und beantwortete die vielen Fragen des Publikums. Denn der Grundgedanke eines Behindertentestaments ist, dass der Angehörige mit einer Behinderung Zeit seines Lebens von Zuwendungen profitiert – etwa für Leistungen, die der Kostenträger nicht übernimmt, wie Urlaubsfahrten oder besondere Therapien. Dafür wird das Kind mit Behinderung als Vorerbe eingesetzt mit einem Anteil, der geringfügig über dem Pflichtteil liegt. Die Einsetzung eines Nacherben ist in diesem Fall zwingend. Dies kann ein weiteres Familienmitglied wie ein Bruder oder eine Schwester sein. Stirbt der Vorerbe, geht das Vermögen an den Nacherben über. Außerdem empfiehlt es sich, selbst einen Testamentsvollstrecker zu bestimmen.

Notarielle Testamente ersetzen einen Erbschein

Die Gestaltung eines Behindertentestaments ist sehr komplex. Es empfiehlt sich immer, einen Experten dafür zu beauftragen wie einen Fachanwalt für Erbrecht oder einen Notar. Der Vorteil bei einem notariellen Testament ist zudem, dass dieses automatisch in der Bundesnotarkammer hinterlegt wird und später einen Erbschein ersetzt. Weitere Informationen zum Behindertentestament finden Sie in der Broschüre „Vorsorge treffen“

Weitere Informationen finden Sie online auf der Homepage der Stiftung Attl unter dem Punkt Spenden – Vererben oder in unserer Broschüre „Vorsorge treffen“.

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