Die Förderstiftung unterstützt die Arbeit in der Stiftung Attl
Die Förderstiftung setzt sich dafür ein, Zuwendungen oder Initiativen zu bündeln und mit diesen unmittelbar die Arbeit der Stiftung Attl bzw. die von ihr betreuten Personen zu unterstützen. Sie bietet auch die treuhänderische Verwaltung von unselbständigen gemeinnützigen Stiftungen an, deren Zwecke mit dem Auftrag der Förderstiftung übereinstimmen.
Die Zuweisung von Stiftungsmitteln an Einzelpersonen, die von der Stiftung Attl betreut werden, ist satzungsgemäß ausgeschlossen. Spenden, die mit einer Zweckbindung an Einzelpersonen gekoppelt sind, dürfen nicht angenommen werden.
Die Förderstiftung der STIFTUNG ATTL ist als öffentliche Stiftung des bürgerlichen Rechts anerkannt. Über die Verwendung der Stiftungsmittel entscheidet ein eigener Stiftungsvorstand. Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel wird von der Stiftungsaufsicht der Regierung von Oberbayern überwacht.