Besuchsregelungen für Angehörige

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Es besteht ein generelles Besuchsverbot.

Es ist aber weiterhin gestattet, dass Angehörige ihre Betreuten abholen und diese bis zum 19. April zuhause betreuen. Eine Rückkehr auf die Gruppe während dieser Zeit ist nicht möglich. Leider können wir zum jetzigen Zeitpunkt nicht ausschließen, dass sich dieser Termin noch weit nach hinten verschieben könnte.

Ein Betretungsverbot  gilt für alle Personen (Angehörige, Besucher, Mitarbeiter), die sich während der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet aufgehalten haben, unabhängig davon, ob sie Symptome zeigen oder nicht. Für dieses Betretungsverbot gibt es nach heutigem Stand keine rechtliche Anordnung der Gesundheitsämter. Die Stiftung Attl hält aber dennoch an dieser Empfehlung fest.

Dieses Betretungsverbot gilt ab dem letzten Tag des Aufenthaltes im Risikogebiet bis 14 Tage danach.

Gottesdienste: Alle Gottesdienste sind bis auf weiteres abgesagt.

Gemeinsam wollen wir einen Beitrag leisten, um das Ansteckungsrisiko mit dem Virus COVID-19 zu verringern und die Ausbreitung zu verlangsamen.

Lesen Sie hier die Anordnungen des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege